Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk

Ihr Gutachter im Raum Erfurt,Weimar, Sömmerda und Thüringen




Leistungen

 

 

Unterschied zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten

Das Privatgutachten und das Schiedsgutachten dienen zur Schlichtung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Bestenfalls erkennen beide Parteien die Entscheidung des Sachverständigen über eine Erneuerung und/oder einen Preisnachlass der Sache an. Das sollte vorher vereinbart werden, um einen langwierigen Klageweg für beide Seiten zu vermeiden.

Gerichtsgutachten unterscheiden sich vom Privatgutachten zuerst durch die Beauftragung des Sachverständigen vom Gericht aus. Dabei handelt es sich dann meist um ein Beweissicherungsverfahren innerhalb eines Klageverfahren.

Das Beweissicherungsverfahren ist vom Format her ein gerichtliches Privatgutachten, welches jedoch von beiden Parteien anerkannt werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, folgt der Klageweg mit einem Gerichtsurteil. Dabei kann eine Erweiterung der Arbeit des Sachverständigen nötig werden. Der Gerichtsbeschluss ist dann in jedem Falle bindend.

Der öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige wird in jedem Fall, ob privat oder gerichtlich tätig, unabhängig, objektiv, gewissenhaft, fachlich kompetent und unparteiisch nach bestem Gewissen seine Feststellungen für sein Fachgebiet treffen.

Service

  • Normgerechte Überprüfung aller Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
  • gutachterliche Beratung
  • Sanierungsvorschläge
  • Prüfung der fachlichen Ausführung
  • Prüfung aller zur Belegung mit Fliesen oder Platten vorgesehenen Ansetz- und Verlegeflächen
  • Prüfung der Ebenheits- und Winkeltoleranzen nach DIN 18202
  • Prüfung der Estrichfeuchte
  • CM-Messung (Feuchtegehaltsuntersuchung nach der Calcium-Carbit-Methode)

Preise

Preise können jederzeit im Büro zu den nötigen Sachverhalten angefordert werden.

Die Abrechnung für die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige erfolgt bei gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung.

Bei Privatgutachten und gutachterlichen Stellungsnahmen für Privatkunden, Handwerksbetrieben, Bauträgern, Hausverwaltungen usw. erfolgt die Abrechnung der Sachverständigentätigkeit nach Vereinbarung in Anlehnung an das JVEG.

Ein fachlich qualifiziertes Gutachten verursacht nicht nur Ausgaben, sondern kann viel Geld, Zeit und Nerven sparen.